EU-weit gelten drei Labels als besonders bedeutend, wobei einzig die "geschützte Ursprungsbezeichnung" über den gesamten Verlauf von der Erzeugung der Rohstoffe bis zum fertigen Produkt Auskunft gibt.
Geschützte Ursprungsbezeichnung auf Verpackungen
Die "geschützte Ursprungsbezeichnung" („g.U.“) garantiert eine eindeutige Auskunft über die Herkunft des Lebensmittels. Bedingung für den Erhalt des freiwilligen Labels ist die Erzeugung, Verarbeitung und Produktion des auf EU-Ebene eingetragenen Produktes nach vorgegebenen Kriterien. In der Praxis allerdings kommt es äußerst selten zur Vergabe des Verpackungslabels. Beispiel: Parmaschinken.
Geschützte geografische Angabe auf Verpackunge
Bei Waren mit der Kennzeichnung "geschützte geografische Angabe" ("g.g.A.") muss einzig eine einzige Produktionsstufe im genannten Gebiet ausgeführt worden sein. Beispiel: Das Fleisch stammt aus dem Ausland, die Wurstherstellung erfolgt in der Region.
Verpackungslabel für garantiert traditionelle Spezialitäten
Garantiert traditionelle Spezialitäten („g.t.S.“) sind Agrarerzeugnisse oder Lebensmittel, die entweder aus traditionellen Rohstoffen produziert werden, traditionell zusammengesetzt sind oder eine traditionelle Herstellungs- bzw. Verarbeitungsart aufweisen.
Regionalfenster auf Verpackungen in Deutschland
In Deutschland gibt es mit dem „Regionalfenster“ eine einzige Zertifizierung, die erst nach bestandener Überprüfung der hohen Ansprüche des zugrundeliegenden Prüf- und Sicherungssystems durch unabhängige Tester erteilt wird. Die Kennzeichnung erfolgt auf freiwilliger Basis. Daneben ist von Bundesland-Ebene bis hin zu lokalen Vereinen eine umfangreiche Anzahl weiterer Labels entstanden. Keines davon gilt als zuverlässige Quellenangabe, auf die sich Konsumenten stützen können.