Die neue Fälschungsschutzrichtlinie (Rechtsakt 2016/161) für Arzneimittel macht in der EU bis 2019 eine individuelle Seriennummer für alle Verpackungen in der Pharmabranche erforderlich. Verpackungsdienstleister für die Pharmabranche sind dadurch verpflichtet, innerhalb von drei Jahren Maßnahmen zur Serialisierung von Medikamentenverpackungen umzusetzen.