Ab sofort müssen sich also auch solche Unternehmen bei LUCID registrieren und so in die Dualen Systeme einbringen. Der Gesetzgeber beabsichtigt damit, mehr Transparenz und Fairness im Wettbewerb zu schaffen. „Viele Versandhändler haben bislang ignoriert, dass sie für das Recycling ihrer Verpackungen bezahlen müssen. Mit der neuen Registrierungspflicht erhöht sich der Druck, ihrer Produktverantwortung nachzukommen“, so Rachut. Darüber hinaus müssen ab sofort auch elektronische Marktplätze kontrollieren, ob Online-Händler, die ihre Waren über die Plattform vertreiben, sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Ansonsten muss ihnen der Zugang zur Plattform verwehrt werden. Ebenso müssen die Inverkehrbringer von Pizzakartons, Coffee-To-Go-Bechern, Brötchentüten, Metzgerfolien und allen anderen Verpackungen, die in der Verkaufsstätte vor Ort oder auf Märkten mit Ware befüllt werden, sich bei LUCID registrieren.
Die Maßnahmen in der Bundesrepublik sind nur ein Beispiel, wie die internationale Gemeinschaft versucht, Rohstoffe zu erhalten und die Umwelt nach und nach von vermeidbarem und eigentlich wiederverwertbarem Verpackungsmüll zu befreien. So bietet etwa die World Packaging Organisation (WPO) auf ihrer Website übersichtliche Broschüren zu den Recyclingvorgaben in mehr als 20 Staaten an – weitere sind bereits geplant.
Mit der der Novelle des Verpackungsgesetzes geht die Bundesregierung und mit ihr die Zentrale Stelle Verpackungsregister einen weiteren Schritt in Richtung eines allumfassenden Rohstoffkreislaufs für Verpackungen. Sicherlich stellt der Registrierungsprozess für viele Unternehmen einen nicht zu unterschätzenden Mehraufwand dar – besonders für solche, die bisher mit den Gesetzen und Auflagen für Verpackungen in Deutschland noch nicht vertraut sind. Der tatsächliche Registrierungsprozess dauere aber bei weitem nicht so lange, wie der behördliche Anstrich des ganzen Sachverhalts vermuten ließe. Dazu ist die gesamte Website der Zentralen Stelle Verpackungsregister auch auf Englisch verfügbar.