Der amerikanische Präsident Ronald Reagan rief 1984 den „Frozen Food Day“ ins Leben. Seitdem wird er jährlich am 6. März in den USA gefeiert. © nd3000 / fotolia.com
Steht auf der Tiefkühlpackung "tiefgekühlt" oder "Tiefkühlkost" oder "tiefgefroren" oder "gefrostet", dann handelt es sich um tiefgefrorene Lebensmittel im Sinne der Tiefkühlverordnung. Vorgeschrieben sind Lagerung und Transport bei mindestens minus 18 °C. © Langnese / Unilever Deutschland GmbH
Die Bio-Box von Sandro’s Bioeis ist Cradle-to-Cradle® zertifiziert, trägt das Keimlingzeichen der DIN CERTCO und der European Bioplastics nach EN 13432 und das Deutsche staatliche Siegel "Ohne Gentechnik". © Zandonella GmbH
Heute bietet der deutsche Handel dem Verbraucher in seinen Tiefkühltruhen bundesweit mehr als 17.000 tiefgefrorene Artikel an. Der Pro-Kopf-Verbrauch jedes Bundesbürgers liegt bei über 41 Kilogramm. 1960 lag der Wert noch durchschnittlich 400 Gramm. © Conditorei Coppenrath & Wiese KG
Für Berufstätige sind Tiefkühlfertigprodukte eine praktische Alternative, sich zeitökonomisch mit Vitaminen und Mineralstoffen zu versorgen. © FRoSTA AG
Praktisch muss es sein: ready-to-bake, "already-ready" "pre-baked"Produkte liegen im Trend. © EDEKA Aktiengesellschaft
Wiederverschließbare Fischstäbchen-Verpackung © A&R Carton