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© Lindt & Sprüngli/ © HARIBO GmbH & Co. KG

Laut Bundesgerichtshof besteht keine Verwechslungsgefahr zwischen Schokobär und Fruchtgummi. Haribo sah seine Markenrechte verletzt und verlor kürzlich gegen Lindt & Sprüngli im Rechtstreit um den Bären mit der roten Schleife.© Lindt & Sprüngli/ © HARIBO GmbH & Co. KG

Diese Verpackung ist geschützt!

Wenn Markeninhaber sich um Form und Farbe bei der Verpackung streiten

Patente auf Farben und Formen?

Blau... blauer... am blauesten

 © Beiersdorf AG
© Unilever

Bär ist nicht gleich Bär

Geschützte Herkunftsbezeichnungen

 © www.gov.uk

Drei Gütezeichen sollen in der EU die Diversifizierung der landwirtschaftlichen Produktion fördern, die Produktbezeichnungen gegen Missbrauch und Nachahmung schützen und Verbraucher über die besonderen Merkmale der Erzeugnisse informieren. © www.gov.uk