Laut Bundesgerichtshof besteht keine Verwechslungsgefahr zwischen Schokobär und Fruchtgummi. Haribo sah seine Markenrechte verletzt und verlor kürzlich gegen Lindt & Sprüngli im Rechtstreit um den Bären mit der roten Schleife.© Lindt & Sprüngli/ © HARIBO GmbH & Co. KG
Drei Gütezeichen sollen in der EU die Diversifizierung der landwirtschaftlichen Produktion fördern, die Produktbezeichnungen gegen Missbrauch und Nachahmung schützen und Verbraucher über die besonderen Merkmale der Erzeugnisse informieren. © www.gov.uk