Labelling
Ab dem Zeitpunkt des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union müssen auf Verpackungsetiketten die Herstelleradressen aus dem Land angegeben werden, in dem die Waren verkauft werden:
- Werden in der EU produzierte Produkte im Vereinigten Königreich verkauft, muss auf dem Etikett auch eine dortige Herstelleradresse angeben werden.
- Jedes in Großbritannien ansässige Unternehmen, das Produkte in der EU verkauft, muss seinerseits über eine EU-Adresse verfügen und diese kenntlich machen.
EORI-Nummer
Die „Economic Operators' Registration and Identification“-Nummer ist eine europäische Zollnummer, durch die Wirtschaftsbeteiligte im Warenverkehr identifiziert und Zollabfertigungen bei Importen und Exporten aus der EU dank Automatisierung erleichtert werden können. Alle bereits bestehenden EORI-Nummern britischer Unternehmen verfallen mit dem Austritt aus der EU und müssen neu beantragt werden.
EU-Bio-Logo und EU-Emblem:
Weder das europaweit gültige Biosiegel, noch das EU-Emblem dürfen weiterhin auf britischen Bio- bzw. weiteren betroffenen Produkten verwendet werden. Eine Ausnahme könnte durch eine Gleichwertigkeitsvereinbarung zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU erreicht werden, der eine Anerkennung der jeweiligen Standards zugrunde liegt.