Neben Inhaltsstoffen und Herstellerangaben sowie Warnungen über mögliche allergische Reaktionen werden Verbraucher künftig auf einen Blick in tabellarischer Form abgedruckte folgende 'Big 7'-Mengenangaben auf Lebensmittelverpackungen nachlesen können:
- Energiegehalt (Brennwert in kcal oder kJ)
- Fette
- gesättigte Fettsäuren
- Kohlenhydrate
- Zucker
- Eiweiß
- Salz
Daneben steht es den Produzenten frei, weitere Angaben nach eigenem Ermessen hinzuzufügen. Diese können Werte zu ungesättigten Fettsäuren oder mehrwertigen Alkoholen, zu Stärke, Ballaststoffen sowie Vitaminen oder Mineralien enthalten. Sämtliche Angaben werden in Bezug zu 100 g bzw. 100 ml gesetzt. Im Gegensatz zu den USA befinden sich selten Portionsangaben auf den Verpackungen. Sollten diese doch angeführt werden, so muss die jeweilige Portionsgröße klar spezifiziert sein. Für einfache Rezepturen mit wenigen, gängigen Zutaten können die entsprechenden Nährwerte ohne viel Aufwand von den Herstellern selbst auf speziellen Onlineportalen ermittelt werden.
Ausnahmen: Keine Regel ohne Ausnahme: Handwerksbetriebe mit selbst hergestellten und unmittelbar an Endkunden oder Einzelhandelsgeschäfte im Umkreis von bis zu 100 km gelieferten, regionalen Spezialitäten fallen ebenso wenig unter die Regelungen wie Onlinehändler mit höchstens einem Mitarbeiter und einem Jahresumsatz von weniger als zwei Millionen Euro. Genauso zählen kleine Mengen verpackter Lebensmittel sowie unverpackte Erzeugnisse aus Kleinbetrieben des Lebensmittelhandwerks wie Brötchen oder Frischfleisch vorerst nicht zum Kreis der betroffenen Waren. Bei allen fertig verpackten Produkten allerdings müssen auch diese Unternehmen die neuen Regelungen einhalten.