Die Zertifizierung eines Produktes mit dem E-Symbol dient dem Verbraucherschutz. Es garantiert die Befüllung gemäß der Richtlinien der Europäischen Fertigpackungsverordnung. Foto: European Union Directive 2009/34/EC
Hätten Sie es gewusst? Was Verpackungssymbole wirklich bedeuten
Teil 7: Abweichungen erlaubt – Füllmengen bei Fertigverpackungen
Schwankungen bei der Befüllung von Verpackungen sind in kaum einer Abfüllanlage vermeidbar. Um einer möglichen Benachteiligung der Verbraucher durch eine zu starke Divergenz zwischen tatsächlichem Inhalt und Angabe auf der Verpackung entgegenzuwirken, finden sich weltweit nationale Vorgaben zur Definition der maximal erlaubten Abweichung.
Die Regelungen der EU-Fertigpackungsverordnung enthalten das sogenannte Mittelwert- bzw. Durchschnittsprinzip. Es erlaubt Abweichungen in einzelnen Verpackungen, solange die Nennfüllmenge innerhalb einer Charge nicht unterschritten wird. Dabei darf die Differenz zwischen tatsächlicher und angegebener Menge bei keinem Produkt über 50 Prozent betragen. Die tatsächliche Verpackungsgröße ist ausschlaggebend für den maximal nach unten zulässigen Wert. Die Verwendung des EWG-Zeichens ist nicht zwingend vorgeschrieben.
Die Einhaltung der Vorgaben zur Füllmenge durch die Fertigpackungsverordnung wird stichprobenartig durch offizielle Stellen kontrolliert. Die Überprüfungen erfolgen vor Ort, da die rechtlichen Anforderungen für den Produktionszeitpunkt gelten. Spätere Gewichtsverluste durch Austrocknung oder Verdunstung gelten als natürlicher Schwund und bleiben außer Betracht.
EU-Fertigpackungsverordnung
Das Symbol unterliegt in seinen Maßen genauen Vorgaben. So muss die Zeichenhöhe mindestens 3 mm betragen. Ob es vor oder nach der Mengenangabe gedruckt wird, bleibt freigestellt.
Im Normalfall werden flüssige Lebensmittel gemäß ihres Volumens in Milliliter oder Liter angegeben, feste Speisen gemäß ihres Gewichts in Milligramm bzw. Gramm. Eine Ausnahme sind Stückzahlen, z.B. bei Obstsorten.
Ist das Produkt in Flüssigkeit eingelegt, müssen Nenngewicht, Abtropfgewicht und Randvollvolumen angegeben werden. Foto: gollys.de
Füllmenge und Abtropfgewicht
Mit dem Abtropfgewicht wird die reine Nennfüllmenge angegeben; Flüssigkeiten, in denen das Produkt eingelegt ist, bleiben außer Betracht.
Die Gesamtfüllmenge in einer Fertigverpackung bezieht sich auf das tatsächlich enthaltene Volumen. Das Verpackungsgewicht ist nicht eingeschlossen. Eine Ausnahme gilt für Einwickelfolien wie bei Bonbons oder Hartwurst.
Mengenkennzeichnung
Wird eine einzelne Zutat bei einem Fertiggericht durch den Hersteller besonders beworben, muss der prozentuale Anteil am Lebensmittel auf der Verpackung gesondert angegeben werden.
Beispiel für eine Mengenkennzeichnung. Foto Nestlé
Latein oder kyrillisch?
Das teilweise als zusätzliches Symbol auf Verpackungen angegebene „r“ steht im modernen kyrillischen Alphabet für „g“ – in diesem Fall also Gramm. Es ist ein Hinweis darauf, dass das Produkt in europäischen Ländern mit kyrillischer Schrift angeboten wird. Die Angabe erfolgt zusätzlich zum lateinischen „g“. Werden Fertigprodukte international vertrieben, werden die Verpackungsangaben oft freiwillig in mehreren Sprachen abgedruckt. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht hierzu nicht.
Ist neben dem e ein zusätzliches „r“ angegeben, wird das Lebensmittel in Länder mit kyrillischen Schriftzeichen produziert. Foto: Crown
Gute Gründe für Unterfüllungen
Von der Größe der Verpackung kann aus produktionstechnischen Gründen nicht immer auf die enthaltene Menge geschlossen werden. Trotz gesetzlicher Vorgaben zur Füllmenge sind Verbraucher nicht immer vom guten Willen des Herstellers überzeugt. Sogenannte Luftverpackungen kursieren in den Medien, und Gerichtsverfahren gegen Lebensmittelhersteller sind rund um den Globus anhängig. Doch Beschwerden über übergroße Verpackungen sind in der Regel nur dann erfolgversprechend, ist eine vorsätzliche Täuschung durch eine unverhältnismäßige Divergenz beweisbar.
Ist die Verpackung sehr viel größer als der Inhalt, gibt es hierfür oft gute Gründe. Foto: Datei: #209650036 | Urheber: sorapolujjin / fotolia.com
Zudem sprechen vielfältige Gründe für einen Gebrauch übergroßer Verpackungen – angeführt nicht nur von betroffenen Unternehmen, sondern auch Forschern wie vom Fraunhofer Institut für Materialfluss und Logistik.
So wird die Ware wird beim Transport und der Lagerung besser geschützt; Beispiel: Kartoffelchips bröseln nicht.