Die Zertifizierung eines Produktes mit dem E-Symbol dient dem Verbraucherschutz. Es garantiert die Befüllung gemäß der Richtlinien der Europäischen Fertigpackungsverordnung. Foto: European Union Directive 2009/34/EC
Ist das Produkt in Flüssigkeit eingelegt, müssen Nenngewicht, Abtropfgewicht und Randvollvolumen angegeben werden. Foto: gollys.de
Beispiel für eine Mengenkennzeichnung. Foto Nestlé
Ist neben dem e ein zusätzliches „r“ angegeben, wird das Lebensmittel in Länder mit kyrillischen Schriftzeichen produziert. Foto: Crown
Ist die Verpackung sehr viel größer als der Inhalt, gibt es hierfür oft gute Gründe. Foto: Datei: #209650036 | Urheber: sorapolujjin / fotolia.com