GHS07: Giftig, Ätz- oder Reizwirkung, niedrigere systemische Gesundheitsgefährdung/ Piktogramm: www.reach-compliance.ch
Hätten Sie es gewusst? Was Verpackungssymbole wirklich bedeuten
Teil 2: Achtung Todesgefahr!
Produkte, die giftige, ätzende oder entzündliche Stoffe enthalten, müssen zum Schutz der Anwender entsprechend auf der Verpackung gekennzeichnet werden. Doch weltweit gelten unterschiedliche Gesetze darüber, wie Gefahrenstoffe identifiziert und auch bezeichnet werden. Ein Produkt, das in einem Land als giftig gilt, mag in einem anderen Land hingegen so nicht ausgewiesen werden.
Neun GHS-Piktogramme mit Nummern und Signalwörtern weisen auf die jeweilige Gefahr hin, die von dem verpackten Produkt ausgeht. Piktogramme: www.reach-compliance.ch
In der Folge haben die Vereinten Nationen das sogenannte ‚Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals’ (GHS) entwickelt. Es dient dazu, gefährliche Chemikalien zu identifizieren und Anwender über die Gefahren leicht verständlich und sprachenunabhängig hinzuweisen. Das System ist von vielen Ländern weltweit übernommen worden und gilt international auch als Grundlage für Gefahrenguttransportbestimmungen.
Europäische Bestimmungen
In Europa gelten zwei Verordnungen für den Umgang mit Chemikalien: Zum einen die REACH Verordnung. Sie gilt als eines der strengsten Chemikaliengesetze weltweit. Die Abkürzung steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals – also: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung. Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender von Chemikalien müssen nach dieser Europäischen Chemikalienverordnung seit 2007 garantieren, dass die Stoffe sicher verwendet werden.
Die zweite gültige Verordnung ist die CLP-Verordnung. Sie existiert seit 2009 und steht für ‚Classification, Labelling and Packaging of substances and mixtures’. Europaweit wurde damit ein neues System zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen geschaffen. Im Jahr 2015 wurden ihre Rechtsvorschriften an das GHS angepasst.
Auf die Gefahren, die von den Chemikalien ausgehen, wird mit Hilfe von Signalwörtern und Piktogrammen auf Kennzeichnungsetiketten und auch in Sicherheitsdatenblättern hingewiesen. Ursprünglich wurden orangefarbenen Gefahrensymbole verwendet, seit 2010 gelten für chemische Stoffe und seit 2015 für Lacke und Farben die neuen rot umrandeten Piktogramme.