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Der deutsche Gesetzgeber weitet die Definition von systempflichtigen Verpackungen mit dem neuen Verpackungsgesetz aus und möchte damit Schlupflöcher zur Umgehung der Lizenzpflicht schließen.

Der deutsche Gesetzgeber weitet die Definition von systempflichtigen Verpackungen mit dem neuen Verpackungsgesetz aus und möchte damit Schlupflöcher zur Umgehung der Lizenzpflicht schließen. Foto: Fancycrave.com_pexels.com

Neues Verpackungsgesetz nimmt den Handel mit in die Pflicht

Neue Vorgaben für den Handel

Das neue Verpackungsgesetz schließt auch den Handel mit ein. Zuwiderhandlung kann teuer werden: Bis zu 100.000 Euro Geldbuße können fällig werden. Foto: ELEVATE/pexels.com

Das neue Verpackungsgesetz schließt auch den Handel mit ein. Zuwiderhandlung kann teuer werden: Bis zu 100.000 Euro Geldbuße können fällig werden. Foto: ELEVATE/pexels.com

Ausnahmen bestätigen die Regel

Serviceverpackungen sind von der neuen Pflicht ausgenommen. Dazu zählen auch Coffee-to-go-Becher. Foto: antas singh/pexels.com

Serviceverpackungen sind von der neuen Pflicht ausgenommen. Dazu zählen auch Coffee-to-go-Becher. Foto: antas singh/pexels.com

Welche Verpackung ist lizenzpflichtig und welche nicht?