Der deutsche Gesetzgeber weitet die Definition von systempflichtigen Verpackungen mit dem neuen Verpackungsgesetz aus und möchte damit Schlupflöcher zur Umgehung der Lizenzpflicht schließen. Foto: Fancycrave.com_pexels.com
Das neue Verpackungsgesetz schließt auch den Handel mit ein. Zuwiderhandlung kann teuer werden: Bis zu 100.000 Euro Geldbuße können fällig werden. Foto: ELEVATE/pexels.com
Serviceverpackungen sind von der neuen Pflicht ausgenommen. Dazu zählen auch Coffee-to-go-Becher. Foto: antas singh/pexels.com