Streit um Verpackungspatent
Um die Farbe Blau geht es auch bei den Konzernen ‚Beiersdorf’ und ‚Unilever’. Im Streit um Farbe und Logo von 'Nivea' und 'Dove' wurde nun das Bundesverfassungsgericht angerufen. Bereits seit 2007 läuft das Verfahren um das jeweilige Layout der international bekannten Unternehmen. Obgleich sich ‚Beiersdorf’ den für seine ‚Nivea’-Produktreihe verwendeten Farbton hat schützen lassen, griff Unilever bei der Verpackungsgestaltung für 'Dove' auf das identische Blau zurück, vor knapp zwei Jahren sogar wurde die Farbmarke vom Bundespatentgericht gelöscht.
Ein ähnlicher Streit wird gerade vor dem Europäischen Gerichtshof ausgetragen, weshalb noch keine Grundsatzentscheidung zur Urteilsfällung herangezogen werden kann. Konsens scheint über die Bedeutung der Verbrauchersicht zu bestehen: Wird allein aufgrund des Farbtons die Verpackung einer bestimmten Marke zugeordnet, darf auf ein alleiniges Nutzungsrecht bestanden werden – anders, dient daneben auch das Logo als Erkennungsmerkmal. Ob sich die beiden Verpackungen auch in Zukunft einen Blauton teilen, liegt nun also in den Händen der Karlsruher Richter.