Jeden Monat werden vom Verband der britischen pharmazeutischen Industrie im Durchschnitt 45 Millionen Arzneimittelverpackungen in die Europäische Union versendet, 37 Millionen Medikamentenschachteln, -gläser & Co. gehen aus der Europäischen Union auf die Insel.
Mit dem Zeitpunkt einer ungeregelten Abspaltung Großbritanniens von der Europäischen Union müssen Exportprozesse beziehungsweise Medikamentenverpackungen vor allem in Hinblick auf die Chargenfreigabe verändert werden, deren Ort bislang in den Packungsbeilagen importierter Produkte angegeben werden musste. Gemeint ist der Ort, an dem eine qualifizierte Person das Medikament zertifiziert hat. Die Freigabe kann in sämtlichen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union durchgeführt werden; nach dem Brexit somit also nicht mehr in Großbritannien.
Aus dem Vereinigten Königreich exportierte Arzneimittel müssen daher in einem europäischen Land erneut getestet werden. Globale Unternehmen sind somit gezwungen, ihre Standorte für die Chargenfreigabe zu ändern, möchten sie ihre Waren in der Europäischen Union weiterhin verkaufen. Dafür müssen sämtliche Verpackungen sowie Verpackungsbroschüren neu gedruckt werden.
Ein Beispiel: Wird ein Medikament in den USA produziert und zunächst nach Großbritannien und sodann nach Europa exportiert, würde sowohl in Großbritannien, als auch der Europäischen Union jeweils eine Überprüfung notwendig. Die Doppelbelastung könnte dazu führen, dass ausländische Hersteller ihrer Exportwege ändern und den anfänglichen Versand über das Vereinigte Königreich zukünftig einstellen.