Durch den illegalen Handel mit Zigaretten verliert die EU jährlich Milliarden an Steuereinnahmen. Mit Einführung von Track and Trace Systemen soll dem Einhalt geboten werden. Foto: Domino
Track and Trace für Tabakverpackungen
Nicht nur in der Pharmaindustrie nimmt die Rückverfolgbarkeit von Produkten – bekannt auch unter dem Stichwort ‚Track and Trace’ – zum Schutz der Verbraucher und vor Fälschungen eine relevante Rolle ein. Auch in der Tabakindustrie ist eine genaue Identifizierung aller Verpackungen laut EU Kommission unerlässlich. Damit folgen die Hersteller der EU-Richtlinie 2014/40/EU, die in ihrer letzten Fassung im Mai 2014 verabschiedet wurde. Innerhalb eines Jahreszeitraums von fünf Jahren soll die Industrie demzufolge ein vollständiges Tracking & Tracing System für Zigaretten- und Feinschnittprodukte umgesetzt haben. Dieses Zeitfenster endet in einem Jahr im Mai 2019. Die Tabakwarenindustrie hält diese Frist für die Umsetzung aller notwendigen Maßnahmen für zu kurz.
Um die Packungen, Bündel und Master Cases eindeutig identifizieren zu können, sind besondere Technologien gefragt, die in jedem einzelnen Herstellungsschritt integriert werden müssen. Die Herausforderung liegt zum einen darin, zahlreiche Informationen auf der Verpackung unterzubringen und gleichzeitig genügend Speicher bei den, für die Rückverfolgbarkeit notwendigen, Datenträgern zur Verfügung zu stellen. Bis zu fünfzig Zeichen sollen in der Zukunft gespeichert werden; damit verlängert sich der Kennzeichnungsprozess der Packungen erheblich. Ein entscheidender Faktor für die Tabakindustrie, in der schnelle Produktionslinien und eine hohe Ausbringungsleistung gefordert sind. Auf einigen Hochgeschwindigkeitslinien laufen 1.000 Packungen pro Minute durch die Maschine.
Zusätzlich kommt mit der Gesetzgebung eine weitere Herausforderung auf die Hersteller in der EU zu. EU Mitgliedstaaten dürfen demnach das Code-Format auf der Verpackung für das jeweilige Land vorgeben. In der EU erfolgt die Verpackungscodierung vorwiegend per Lasercodierung – zugelassen sind 2-D-Codes als Data-Matrix, Dotcodes oder QR-Codes.
Da die Hersteller ihre Produktionslinien in der Regel auf mehrere Märkte ausrichten, müssen die Maschinen somit in der Lage sein, gleichzeitig Datenträger mit 30, 40 oder 50 Zeichen drucken zu können. In einigen Ländern wie beispielsweise in Australien lassen die Vorschriften zur Packungsgestaltung wiederum das Aufbringen der Codes gar nicht erst zu. Und in anderen Fällen, wie bei Verpackungsformaten von Schnupftabak, ist nicht genügend Platz für den Code auf der Verpackung vorhanden.
Die EU-Richtlinie 2014/40/EU schreibt vor, dass Verpackungen von Tabakerzeugnissen ähnlich wie Pharmaverpackungen ab Mai 2019 eine eindeutige Identifizierung tragen sollen. Foto: Domino
Ebenfalls muss auch die zugehörige IT-Infrastruktur passend aufgestellt sein. Bestehende Codiergeräte müssen also angepasst; beziehungsweise durch zusätzliche Codierausrüstung erweitert werden. Damit einher gehen nicht unwesentliche Kapitalinvestitionen. Um Best Practices zu teilen und gemeinschaftlich Lösungen voranzubringen, haben sich mehrere multinationale Hersteller in der DCTA, der Digital Coding and Tracking Association zusammengeschlossen.
Bei Zigarren und Zigarillos kommt Schmuggel laut Industrieangaben nicht vor; trotzdem unterliegen auch diese Verpackungen in Zukunft dem System der Rückverfolgbarkeit. Foto: Breakingpic, https://www.pexels.com/photo/autumn-cigarettes-hazelnuts-smoking-2975/
Die EU-Tabakrichtlinie
Unter allen Konsumgütern in der EU sind Tabakprodukte die mit Abstand meistreguliertesten. Die Maßnahmen reichen von Werbeverboten über die Einrichtung von Nichtraucherzonen an öffentlichen Plätzen bis hin zu Hinweisen auf Tabakverpackungen. Seit dem Jahr 2001 gilt in allen EU-Staaten die sogenannte Tabakrichtlinie (TPD). In den Folgejahren wurden EU-weit Tabakverpackungen mit Textwarnungen und einer schwarzen Binde versehen; die Bezeichnung ‚mild’ und ‚leicht’ wurden entfernt.
Im Jahr 2014 trat die Überarbeitung der Richtlinie, die sogenannte TPD2, in Kraft. Demzufolge gelten seit Mai 2016 striktere Vorgaben für die Verpackungen. 65 Prozent der Packungsoberfläche müssen ein Warnbild und Warntexte aufweisen. Den Mitgliedstaaten wurde darüber hinaus die Einführung von Einheitsverpackungen freigestellt, nachdem in Australien schon seit 2012 nur noch Tabakverpackungen mit Namenszug der Marke erlaubt sind. In Frankreich, Ungarn, Irland, Slowenien, Norwegen und Großbritannien sind mittlerweile im Handel nur noch Verpackungen ohne Markenaufdruck erhältlich.
Innerhalb und außerhalb der EU werden in einigen Ländern ausschließlich Einheitsverpackung ohne Markensymbole verkauft. Zum Beispiel in Norwegen. Foto: Helsedirektoratet