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Neues Logo für EU-Bioprodukte

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Neues Logo für EU-Bioprodukte


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Im Februar dieses Jahres wurde es offiziell von der EU-Kommission vorgestellt: das neue Bio-Siegel, das ab 1. Juli 2010 für alle verpackten Bioprodukte verbindlich vorgeschrieben ist, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt wurden und die notwendigen Normen erfüllen.

Das neue Logo ist das Ergebnis eines europaweiten Wettbewerbs und wurde von rund 130.000 Menschen im Internet aus drei Entwürfen der Endausscheidung ausgewählt. 63 Prozent aller Teilnehmer stimmten für das "Euro-Blatt" von Dusan Milenkovic aus Deutschland, mit dem ab Sommer dieses Jahres laut EG-Rechtsvorschrift 834/2007 der Europäischen Union vorverpackte Biolebensmittel gekennzeichnet werden müssen, die innerhalb der EU nach den EU-Vorschriften für den ökologischen Landbau hergestellt werden. Es darf nur für ökologische Lebensmittel verwendet werden, die mindestens 95 Gewichtsprozent Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs enthalten.

Beim neuen Logo, dem "Euro-Blatt", sind die EU-Sterne in Form eines Blatts vor einem grünen Hintergrund angeordnet. Es soll vor allem zwei klare Botschaften vermitteln: die Natur und Europa.

Rechte und Pflichten

Doch nicht nur das neue Bio-Siegel der EU an sich wird auf den Etiketten zu finden sein, sondern auch die Angabe der Herkunft des Produktes und der Code der Öko-Kontrollstelle sind Pflichtangaben, um sowohl den Ursprung des Produktes, als auch den Herstellerbetrieb identifizieren zu können. Der Code bzw. der Name der Kontrollstelle, die für die Kontrolle des letzten Erzeugers oder Aufbereiters zuständig ist, muss unmittelbar unter dem Logo stehen. Der Ort der Erzeugung muss wiederum unter dem Kontrollstellencode stehen.

Eine Übergangsfrist für die Kennzeichnungspflicht gibt es nur für Verpackungen und Etiketten, die bereits vor dem 1. Juli 2010 produziert wurden. Alle nach diesem Datum hergestellten Verpackungen und Etiketten müssen auch das neue EU Bio-Siegel aufweisen. Erzeugnisse, die vor dem 1. Januar 2009 nach den Vorgaben der Verordnung EG 2092/91 produziert, verpackt und gekennzeichnet wurden, können unbefristet verkauft werden (Art. 95 Abs. 9, 889/2008). Vorräte von Verpackungsmaterialien ohne Gemeinschaftslogo können bis zum 1. Januar 2012 für Produkte, die nach den Vorgaben der Verordnung EG 834/2007 und deren Durchführungsvorschriften erzeugt wurden, verwendet werden (Art. 95, Abs. 10, 889/2008). Erzeugnisse, die aus Drittländern in die EU eingeführt werden, dürfen – unter Beachtung der Verwendungsvorschriften (Art. 24 Abs. 1 b, 5. Satz, 834/2007) – ab dem 1. Juli 2010 freiwillig mit dem Logo gekennzeichnet werden.

Biolebensmittel im Fokus

„Ich freue mich, dass wir jetzt ein neues EU-Logo für Biolebensmittel haben“, sagte die EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel. Biolebensmittel sollen so noch stärker in den Fokus der Verbraucher rücken. „Der Entwurf ist ansprechend und elegant, und ich freue mich schon jetzt darauf, ab Juli Produkte mit diesem Logo zu kaufen“, erklärte Fischer Boel weiter.
Auch private, regionale oder nationale Bio-Siegel können weiterhin verwendet werden. Sie dürfen allerdings nur zusätzlich zum neuen verpflichtenden Bio-Siegel aufgedruckt werden.
Die Idee, ein einheitliches Logo für alle Bio-Produkte aus der Europäischen Union zu entwickeln ist nicht neu. Bereits seit 1997 existiert eine ganze Logo-Familie, die sich aber auf den Märkten der EU nie durchsetzen konnten.



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