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Nanotechnik: Chancen fördern, Risiken mindern

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Nanotechnik: Chancen fördern, Risiken mindern


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Nanotechnik gewinnt bei der Entwicklung neuer Produkte und Anwendungen weltweit zunehmend an Bedeutung. In einem kürzlich veröffentlichten Hintergrundpapier des deutschen Umweltbundesamtes wird vor den möglichen Gefahren der synthetisch hergestellten Kleinstpartikel gewarnt, die vielleicht doch größer sind als bisher angenommen. Jetzt sind spezifische Bewertungsstrategien gefragt

Es ist unbestritten, dass die Nanotechnologie viele Industriezweige beeinflusst und zu den absoluten Schlüsseltechnologien der Gegenwart zählt. Besonders die USA, Japan und die europäische Union investieren kräftig in die Chancen der neuen Materialien und Märkte. Genauso wichtig aber wie die Entwicklung des Fortschritts ist eine Risikoeinschätzung über mögliche Auswirkungen dieser Systeme. Dazu können „visionäre“ Risiken gehören – wie zum Beispiel die Vorstellung von intelligenten Nanosystemen, die außer Kontrolle geraten und sowohl Umwelt als auch Mensch bedrohen könnten. Aber es gibt auch konkrete Risiken, die schon heute existieren, weltweit anerkannt und nach und nach erforscht werden. Schon länger sind diesbezüglich die nanopartikulären Stäube im Fokus, die zum Teil tief in den Körper eindringen können. Insgesamt aber gibt es in diesem Bereich noch gravierende Wissenslücken.

Nicht erforschte Gefahren

Ein jüngst in Deutschland veröffentlichtes Hintergrundpapier des Umweltbundesamtes schlug erneut Wellen, bestätigt es doch die möglichen Gefahren, die aus dem industriellen Einsatz von Nanotechnologie entstehen können. Demnach ergaben erste Studien in den vergangenen Jahren, dass die millionstel Millimeter kleinen Partikel vor allem über die Atemwege, die Haut und den Mund in den Körper gelangen, und dort durch ihre Winzigkeit bis tief in die Lunge vordringen, wo sie Entzündungen und Lungenkrankheiten verursachen könnten. Ihre geringe Größe soll es ihnen sogar ermöglichen, von der Lunge aus in den Blutkreislauf überzutreten. Und bei manchen Kohlenstoff-Nanoröhrchen besteht der Verdacht, dass sie ähnliche gesundheitsschädliche Auswirkungen auf den Organismus haben wie Asbest und das Lungenkrebsrisiko drastisch erhöhen. Dementsprechend sind die synthetischen Nanopartikel vor allem in Kosmetika gefährlich, weil sie über die Haut schnell in den Körper gelangen. Nicht eingeschlossene Nanopartikel wie zum Beispiel in Sonnencremes oder Textilien dringen über Haut und Atemwege in den Körper.

Risiken identifizieren und minimieren

Bislang sind Unternehmen nicht dazu verpflichtet, auszuweisen, welche Produkte künstliche Nanopartikel enthalten. Bisher ist für den Verbraucher also nicht ersichtlich, ob sie Produkte erwerben, benutzen oder verzehren, die mithilfe der Kleinstpartikel optimiert wurden.

Das deutsche Umweltbundesamt empfiehlt aufgrund dieser Erkenntnisse sogar, die Verwendung von Produkten, die Nanomaterialien enthalten und freisetzen könnten, ganz zu vermeiden – solange ihre Wirkung auf Mensch und Umwelt weitgehend unbekannt ist. Es wird gefordert, rechtliche Rahmenbedingungen für den sicheren Umgang mit den Nanomaterialien zu schaffen. Ein wesentlicher Schritt sei ein Meldesystem für Nanomaterialien in Form eines Produktregisters. Grundlegend für alle Regulierungen für Nanomaterialien jedoch seien zunächst ihre eindeutigen Definitionen, die aber auch erst weiterentwickelt werden müssten.

Spezifische Bewertungsstrategie nötig

Das EU-Parlament hat inzwischen erste Vorschriften mit spezifischen Regeln für die Zulassung, Sicherheitsprüfung und Kennzeichnung von Nanomaterialien in Verbraucherprodukten verabschiedet. So soll mit einer neuen Kosmetik-Verordnung und einer Novel-Food-Verordnung der Einsatz von Nanomaterialien in kosmetischen Produkten und Lebensmitteln reguliert werden. Grundlegend für die Regulierung sind die Definitionen für Nanomaterialien. Die REACH-VO (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschreibung chemischer Stoffe) wäre als zentrale Regelung in Europa grundsätzlich geeignet, um auch die Risiken von Nanomaterialien für Gesundheit und Umwelt zu erfassen und zu managen. Bisher gibt es in dieser Verordnung jedoch keine spezifischen Hinweise auf Nanomaterialien. Eine EU-Arbeitsgruppe (Subgroup on Nanomaterials from the Meetings of the REACH and CLP Competent Authorities) arbeitet inzwischen daran, Regeln, rechtliche Vorgaben und Umsetzungsleitfäden zu erstellen, die gewährleisten sollen, dass die spezifischen Risiken der Nanomaterialien sicher erkannt, bewertet und geeignete Risikomanagementmaßnahmen entwickelt werden können. Denn für Nanomaterialien ist in jedem Fall eine angepasste, spezifische Bewertungsstrategie erforderlich.

Fest steht, dass von der Nanotechnik zahlreiche innovative Entwicklungen in verschiedenen Bereichen und Anwendungsfeldern zu erwarten sind. Auch werden nanotechnische Produkte in vielen Fällen ermöglichen, Rohstoffe und Energie effizienter zu nutzen und den Ausstoß von Schadstoffen sowie den Energieverbrauch zu reduzieren. Um alle Chancen der neuen Technik jedoch optimal einsetzen zu können, müssen begleitend zur Erforschung der erstaunlichen Möglichkeiten auch die Risiken identifiziert, bewertet und minimiert werden. Dafür sind die Hersteller nun aufgefordert, auch ihre Ergebnisse zur Risikobewertung offenzulegen.

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