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Gesundheit verkauft
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Gesundheit verkauft
Gesundheit ist ein Verkaufsargument. Gesundheit ist auch eine Frage der Ernährung. Und diese Verkaufsargumente lassen sich am besten direkt auf der Food-Verpackung kommunizieren. Doch ist wirklich überall Gesundheit drin, wo Gesundheit drauf steht? Das sollen jetzt europaweit einheitlich erlaubte Claims in der Health-Claims-Verordnung gewährleisten.
Lebensmittel- und Getränkeproduzenten sind daran interessiert, ihre Produkte mit gesundheitsbezogenen Angaben wie „fettarm“, „ohne Zucker“ oder „viele Ballaststoffe“ zu kennzeichnen. Diese Attribute liegen im Zeitgeist, diese Produkte werden gekauft. Ende 2006 haben der Europäische Rat und das Parlament die Verordnung angenommen, die einheitliche Regeln für solche Claims auf Lebensmitteln vorschreibt. Auf den Etiketten und bei der Vermarktung darf nur noch Bezug auf echte gesundheitliche und ernährungsbedingte Vorteile genommen werden. Die entsprechenden Claims müssen in der EU-weit geltenden Positivliste verzeichnet sein, die bis Anfang 2010 veröffentlicht werden soll. Die Verordnung ist geltendes Recht in allen EU-Mitgliedsstaaten und dient in erster Linie dem Verbraucherschutz. Es handelt sich also um eine Verordnung, die unmittelbar in Kraft tritt und nicht erst durch die nationalen Gesetzgeber umgesetzt werden muss.
Was nicht erlaubt ist, ist verboten
Das stellt die Hersteller von Lebensmitteln und Getränken sowie die Verpackungsindustrie vor neue Herausforderungen. Wird ein verwendeter Claim 2010 nicht zugelassen, muss das Produkt überarbeitet werden. Die neue Gesetzgebung erfordert also von allen massive Umstellungen und Informationen bezüglich der Schritte wie Umsetzung, Zulassung, Antragstellung und Vermarktung. Betroffen sind nur Werbeaussagen für Lebensmittel, die nährwert- oder gesundheitsbezogene Angaben enthalten. Sie müssen durch die Health-Claims-Verordnung ausdrücklich zugelassen und den von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) noch zu entwickelnden Nährwertprofilen entsprechen. Zulässig ist nur, was durch anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse gesichert ist. Zudem gilt ein Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt: Was nicht erlaubt ist, ist verboten.
Fettarm oder fettfrei?
Die Health-Claims-Verordnung unterscheidet zwei unterschiedliche Arten von Health Claims: Angaben über den nährwertlichen Nutzen zum einen, über den gesundheitlichen zum anderen. Die Anträge für gesundheitsbezogene Werbeaussagen müssen einem sehr hohen wissenschaftlichen Standard entsprechen. Die Angabe, ein Lebensmittel sei zum Beispiel fettarm, sowie jede Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich die gleiche Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn ein festes Lebensmittel weniger als 3g Fett/100 g oder weniger als 1,5g Fett/100 ml bei flüssigen Lebensmitteln enthält.
Fettfrei ist nur, was nicht mehr als 0,5g Fett/100g oder 100ml enthält. Gesundheitsbezogene Angaben wie zum Beispiel „unterstützt das Immunsystem“ waren bisher möglich, sofern sie nicht falsch waren. In Zukunft sind alle gesundheitsbezogenen Angaben verboten, es sei denn, sie befinden sich auf der Positivliste der EFSA. Insgesamt werden Health Claims nur erlaubt sein, wenn die Lebensmittel ein bestimmtes Nährwertprofil aufweisen, das heißt, wenn sie einen bestimmten Gehalt der sogenannten „Bad 6“ (Fett, gesättigte Fettsäuren, Trans-Fettsäuren, Zucker und Salz/Natrium) nicht überschreiten. Übersteigt ein einziger Wert dieser Nährstoffe das Profil, so muss auf die Abweichung hingewiesen werden.
Am Beispiel von Fruchtgummibonbons, die auf ihrer Verpackung mit der Angabe „fettfrei“ geworben haben, bedeutet das: Um weiterhin als „fettfrei“ zu gelten, dürfen die Bonbons maximal 0,5 g Fett pro 100 g enthalten. Entspricht das Bonbon dem für seine Gruppe entworfenen Nährwertprofil, darf es weiterhin mit „fettfrei“ werben. Ist bei den Bonbons aber beispielsweise der Zuckergehalt zu hoch, muss der Hersteller entweder auf den Zusatz „fettfrei“ verzichten oder aber den Hinweis „enthält viel Zucker“ ebenso groß auf die Verpackung schreiben.
Skeptische Industrie
Auf der Internationalen Fresenius-Konferenz „Health and Nutrition Claims in Europe“ Ende April wurde das Thema kontrovers diskutiert. Industrievertreter äußerten Unzufriedenheit und Skepsis über den Stand der Health-Claims-Verordnung und forderten u.a., dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen mehr Berechenbarkeit schaffen, den Entscheidungsprozess beschleunigen und für Chancengleichheit sorgen sollten. „Werden diese Voraussetzungen nicht gewährleistet, steigen die wirtschaftlichen Risiken zu Lasten der Innovationsbereitschaft“, sagte Henk Aalten, DSM Nutritional Products, Schweiz. Unternehmen, die sich an die Regeln halten, seien vor denen zu schützen, die es nicht tun. „Gesetze greifen nur, wenn sie auch durchgesetzt werden. Die einheitliche Anwendung und Durchsetzung unter den 27 Mitgliedsstaaten entscheidet über Erfolg oder Scheitern.“
Anne Heughan, Unilever, London, erklärte, dass ihr Unternehmen die Annahme der Verordnung unterstützt habe, um das Vertrauen der Verbraucher zu sichern und für fairen Wettbewerb zu sorgen. Das komplizierte rechtliche Umfeld erschwere allerdings die Vermarktung von Produkten mit Health Claims: „Auf viele rechtliche Fragen haben wir nur spekulative Antworten. Das macht die Planung insbesondere für die Verpackung und Werbung – für die es langwierige Vorlaufzeiten gibt – schwierig.“
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